Informationen und Dokumente zum Download:

  • Apparatebestellung für Mess- und Steuereinrichtungen (AB)
    Wichtiger Hinweis:

    Die Montage der Zähler durch den Platzmonteur der EGJ erfolgt erst, nachdem wir die Apparatebestellung erhalten haben.
    Die Frist für die Einreichung einer Apparatebestellung beträgt 5 Arbeitstage im Voraus.
    Sollten die Vorarbeiten nicht fertiggestellt sein und kann der Platzmonteur den Zähler deshalb nicht montieren,
    dann werden Ihnen nachfolgende Arbeiten nach Aufwand verrechnet.